Auslandszeiten anerkennen
Wir machen internationale Lebensläufe rentenrechtlich sichtbar. Mit Struktur, Geduld und Erfahrung führen wir Ihre Nachweise sicher durch das DRV-Verfahren.
Länderfokus: Polen, Ukraine, Rumänien, Bulgarien, EU/EWR und weitere Staaten nach Abkommen.
So funktioniert die Anerkennung
Die DRV prüft, ob ausländische Zeiten dem deutschen Recht zugeordnet werden können. Wichtig sind Belege, Stetigkeit und eindeutige Personenidentifikation.
- Vorprüfung: Welche Zeiten sind wahrscheinlich anrechenbar? Welche Beweise fehlen?
- Nachweisbeschaffung: Archive, Arbeitgeber, Bildungseinrichtungen, Familienstandsnachweise.
- Aufbereitung: Übersetzungsleitfaden, Namensvarianten erklären, Zeiträume lückenlos darstellen.
- Antrag & Kommunikation: Fristen, Nachforderungen, Rückfragen der DRV strukturiert beantworten.
- Bescheid & Optionen: Ergebnis nachvollziehbar erklärt, ggf. Widerspruch abwägen.
Länderspezifische Hinweise
- Polen: ZUS-Bestätigungen, Arbeitsbücher, Beitragsübersichten sind zentral.
- Ukraine: Hochschul- und Arbeitsarchivbestätigungen; beglaubigte Übersetzungen beschleunigen die Prüfung.
- Rumänien: Namensschreibweisen konsequent dokumentieren; Heiratsurkunden beilegen.
Dokumenten-Checkliste
- Arbeitsverträge, Lohnnachweise, Sozialversicherungsbestätigungen
- Diplome, Studienbuch, Schulbescheinigungen
- Personenstandsdokumente (Geburt, Heirat, Namensänderung)
- Ausweiskopie, aktuelle Anschrift
Rechtsgrundlage: bilaterale Abkommen und EU-Verordnungen (z. B. VO (EG) Nr. 883/2004). Wir erläutern die für Ihren Fall relevanten Normen verständlich.
Unsere Unterstützung bei Auslandszeiten
- Beweisführung mit rotem Faden – lückenlos und plausibel
- Koordination mit ausländischen Trägern – sprachlich und organisatorisch
- Proaktives Nachfassen – damit Verfahren nicht ins Stocken geraten
- Dokumentierte Status-Updates – jederzeit nachvollziehbar
Beispiele erfolgreicher Anerkennungen
Fall A: Beschäftigung Polen
Nachweise über 6 Jahre Beschäftigung, fehlende Monate über Archivanfrage ergänzt. Anerkennung vollständig.
Fall B: Studium Ukraine
Hochschulbestätigung und beglaubigte Übersetzung; Zeiten als Ausbildung berücksichtigt.
Fall C: Kindererziehungszeit Rumänien
Personenstandsdokumente abgeglichen, Namensvarianten belegt – Anrechnung in Deutschland erfolgt.
Häufige Fragen zu Auslandszeiten
Wie lange dauert die Anerkennung?
Je nach Land und Beleglage meist 3–9 Monate. Durch vollständige Unterlagen verkürzt sich die Bearbeitung spürbar.
Wer bezahlt Übersetzungen?
In der Regel der Antragstellende. Wir empfehlen kostentransparente, vereidigte Übersetzer.
Was, wenn Dokumente fehlen?
Es gibt Alternativnachweise (z. B. Archivbestätigungen). Wir zeigen realistische Optionen auf.
Für weitere Details kontaktieren Sie uns unter [email protected] oder +49 30 3080 9420.
Auslandszeiten prüfen lassen
Schicken Sie uns Ihre vorhandenen Nachweise per E‑Mail. Wir erstellen eine strukturierte Liste der noch benötigten Dokumente und schlagen das Vorgehen vor.
- E‑Mail: [email protected]
- Telefon: +49 30 3080 9420
- Adresse: Leipziger Platz 15, 10117 Berlin, Deutschland
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise. Sensible Unterlagen können wir verschlüsselt austauschen.